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Vollständige Informationen zu Vignette, Maut und Straßenrecht in Österreich

Vignettenpflicht in Österreich

Die Vignettenpflicht gilt auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, die dem ASFINAG-Netz angehören. Grundlage ist das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Vignette berechtigt zur unbeschränkten Nutzung des gesamten mautpflichtigen Netzes – mit Ausnahme der streckenbezogenen Sondermautstrecken, für die zusätzlich Maut entrichtet werden muss.

Die Vignette muss vor Auffahrt auf die Autobahn erworben und ordnungsgemäß angebracht bzw. digital registriert sein. Eine nachträgliche Lösung ist nicht möglich. Die Vignettenpflicht gilt unabhängig von der zurückgelegten Strecke – auch für kurze Autobahnabschnitte ist eine gültige Vignette erforderlich, sofern der Abschnitt zum vignettenberechtigten Netz gehört.

Streckenmaut und Sondertarife

Neben der allgemeinen Vignettenpflicht erhebt die ASFINAG an bestimmten Streckenabschnitten eine zusätzliche streckenbezogene Maut. Diese gilt für besonders kostenintensive Infrastrukturprojekte wie Tunnel und Gebirgspässe. Die wichtigsten Sondermautstrecken sind:

StreckePkw (einfach)MotorradBus/Lkw
Brennerautobahn (A13)€ 11,50€ 6,00ab € 23,00
Karawankentunnel€ 8,50€ 5,00ab € 17,00
Arlbergtunnel€ 10,50€ 6,50ab € 21,00
Tauernautobahn (A10)€ 14,00€ 7,50ab € 28,00
Pyhrn Autobahn (A9)€ 9,50€ 5,50ab € 19,00
Gleinalm Tunnel€ 7,00€ 4,50ab € 14,00
Bosruck Tunnel€ 6,50€ 4,00ab € 13,00
Pfänder Tunnel€ 8,00€ 5,00ab € 16,00

Fahrzeugklassen und Ausnahmen

Die Vignettenpflicht gilt nicht für alle Fahrzeuge gleichermaßen. Folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen oder unterliegen anderen Regelungen:

Für Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t gilt eine besondere Regelung: Sie benötigen keine Vignette, müssen aber die streckenbezogene GO-Maut entrichten. Für Fahrzeuge über 7,5 t gilt ausschließlich die GO-Maut, die über ein On-Board-Unit-System abgerechnet wird.

Digitale Vignette

Seit 2018 bietet die ASFINAG die digitale Vignette an, die das Kennzeichen des Fahrzeugs mit der Vignettenregistrierung verknüpft. Die digitale Vignette bietet mehrere Vorteile gegenüber der Klebevignette: Sie kann bequem online oder per App erworben werden, ist sofort nach dem Kauf gültig (bei Vorauskauf frühestens 18 Tage vor dem gewünschten Startdatum) und muss nicht physisch angebracht werden.

Die Kontrolle der digitalen Vignette erfolgt automatisch über Kennzeichenlesegeräte an Kontrollpunkten. Eine manuelle Überprüfung durch Kontrollorgane ist ebenfalls möglich. Bei der digitalen Vignette ist es wichtig, das Kennzeichen korrekt einzugeben – Fehler können dazu führen, dass die Vignette ungültig ist.

Kontrollen und Bußgelder

Die ASFINAG führt regelmäßige Kontrollen durch, sowohl durch stationäre Kontrollpunkte als auch durch mobile Kontrollorgane. Bei Feststellung einer fehlenden oder ungültigen Vignette wird eine Ersatzmaut erhoben:

Rechtliche Grundlagen

Das österreichische Mautrecht basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, in der jeweils geltenden Fassung. Das Gesetz regelt die Mautpflicht, die Mauterhebung, die Kontrolle und die Sanktionen bei Verstößen. Ergänzend gelten die Mautordnung der ASFINAG sowie verschiedene Verordnungen des Bundesministeriums.

Eingeschlossen / Nicht eingeschlossen

EingeschlossenNicht eingeschlossen
Nutzung aller ASFINAG-AutobahnenStreckenbezogene Sondermaut
Nutzung aller SchnellstraßenParkgebühren auf Autobahnparkplätzen
Unbegrenzte Fahrten im GültigkeitszeitraumMaut für Fahrzeuge über 3,5 t
Gültigkeit im gesamten BundesgebietMaut auf Gemeindestraßen
Digitale Registrierung (bei e-Vignette)Gebühren für Pannenhilfe
Übertragbarkeit auf Ersatzfahrzeug (Klebevignette)Kosten für Fahrzeugprüfungen
Gültigkeit für alle InsassenVersicherungsleistungen
Nutzung von RastplätzenGebühren für Sondernutzungen
Nutzung von NotrufsäulenKosten für Abschleppungen
Nutzung von AutobahnraststättenMaut in Nachbarländern
Gültigkeit für Anhänger (bei Pkw-Vignette)Sondergenehmigungen für Schwertransporte
Informationsservice der ASFINAGIndividuelle Rechtsberatung

Faktoren für die Vignettenauswahl

FaktorRelevanzEmpfehlung
ReisehäufigkeitHochBei mehr als 3 Fahrten/Jahr: Jahresvignette
FahrzeugklasseHochPkw, Motorrad oder Sonderfahrzeug prüfen
ReisezeitraumMittel10-Tages- oder 2-Monats-Vignette für Kurzreisen
GrenzübertritteMittelMautregelungen der Nachbarländer beachten
FahrzeuggewichtHochÜber 3,5 t: GO-Maut statt Vignette
AnhängerNiedrigPkw-Vignette gilt auch für Anhänger
KaufkanalNiedrigOnline (e-Vignette) oder Tankstelle/Trafik
VorauskaufMittele-Vignette bis 18 Tage im Voraus kaufbar
FahrzeugwechselMittelKlebevignette: einmalige Übertragung möglich
AuslandsfahrzeugHochAusländische Kennzeichen: e-Vignette empfohlen