Vollständige Informationen zu Vignette, Maut und Straßenrecht in Österreich
Die Vignettenpflicht gilt auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, die dem ASFINAG-Netz angehören. Grundlage ist das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Vignette berechtigt zur unbeschränkten Nutzung des gesamten mautpflichtigen Netzes – mit Ausnahme der streckenbezogenen Sondermautstrecken, für die zusätzlich Maut entrichtet werden muss.
Die Vignette muss vor Auffahrt auf die Autobahn erworben und ordnungsgemäß angebracht bzw. digital registriert sein. Eine nachträgliche Lösung ist nicht möglich. Die Vignettenpflicht gilt unabhängig von der zurückgelegten Strecke – auch für kurze Autobahnabschnitte ist eine gültige Vignette erforderlich, sofern der Abschnitt zum vignettenberechtigten Netz gehört.
Neben der allgemeinen Vignettenpflicht erhebt die ASFINAG an bestimmten Streckenabschnitten eine zusätzliche streckenbezogene Maut. Diese gilt für besonders kostenintensive Infrastrukturprojekte wie Tunnel und Gebirgspässe. Die wichtigsten Sondermautstrecken sind:
| Strecke | Pkw (einfach) | Motorrad | Bus/Lkw |
|---|---|---|---|
| Brennerautobahn (A13) | € 11,50 | € 6,00 | ab € 23,00 |
| Karawankentunnel | € 8,50 | € 5,00 | ab € 17,00 |
| Arlbergtunnel | € 10,50 | € 6,50 | ab € 21,00 |
| Tauernautobahn (A10) | € 14,00 | € 7,50 | ab € 28,00 |
| Pyhrn Autobahn (A9) | € 9,50 | € 5,50 | ab € 19,00 |
| Gleinalm Tunnel | € 7,00 | € 4,50 | ab € 14,00 |
| Bosruck Tunnel | € 6,50 | € 4,00 | ab € 13,00 |
| Pfänder Tunnel | € 8,00 | € 5,00 | ab € 16,00 |
Die Vignettenpflicht gilt nicht für alle Fahrzeuge gleichermaßen. Folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen oder unterliegen anderen Regelungen:
Für Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t gilt eine besondere Regelung: Sie benötigen keine Vignette, müssen aber die streckenbezogene GO-Maut entrichten. Für Fahrzeuge über 7,5 t gilt ausschließlich die GO-Maut, die über ein On-Board-Unit-System abgerechnet wird.
Seit 2018 bietet die ASFINAG die digitale Vignette an, die das Kennzeichen des Fahrzeugs mit der Vignettenregistrierung verknüpft. Die digitale Vignette bietet mehrere Vorteile gegenüber der Klebevignette: Sie kann bequem online oder per App erworben werden, ist sofort nach dem Kauf gültig (bei Vorauskauf frühestens 18 Tage vor dem gewünschten Startdatum) und muss nicht physisch angebracht werden.
Die Kontrolle der digitalen Vignette erfolgt automatisch über Kennzeichenlesegeräte an Kontrollpunkten. Eine manuelle Überprüfung durch Kontrollorgane ist ebenfalls möglich. Bei der digitalen Vignette ist es wichtig, das Kennzeichen korrekt einzugeben – Fehler können dazu führen, dass die Vignette ungültig ist.
Die ASFINAG führt regelmäßige Kontrollen durch, sowohl durch stationäre Kontrollpunkte als auch durch mobile Kontrollorgane. Bei Feststellung einer fehlenden oder ungültigen Vignette wird eine Ersatzmaut erhoben:
Das österreichische Mautrecht basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, in der jeweils geltenden Fassung. Das Gesetz regelt die Mautpflicht, die Mauterhebung, die Kontrolle und die Sanktionen bei Verstößen. Ergänzend gelten die Mautordnung der ASFINAG sowie verschiedene Verordnungen des Bundesministeriums.
| Eingeschlossen | Nicht eingeschlossen |
|---|---|
| Nutzung aller ASFINAG-Autobahnen | Streckenbezogene Sondermaut |
| Nutzung aller Schnellstraßen | Parkgebühren auf Autobahnparkplätzen |
| Unbegrenzte Fahrten im Gültigkeitszeitraum | Maut für Fahrzeuge über 3,5 t |
| Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet | Maut auf Gemeindestraßen |
| Digitale Registrierung (bei e-Vignette) | Gebühren für Pannenhilfe |
| Übertragbarkeit auf Ersatzfahrzeug (Klebevignette) | Kosten für Fahrzeugprüfungen |
| Gültigkeit für alle Insassen | Versicherungsleistungen |
| Nutzung von Rastplätzen | Gebühren für Sondernutzungen |
| Nutzung von Notrufsäulen | Kosten für Abschleppungen |
| Nutzung von Autobahnraststätten | Maut in Nachbarländern |
| Gültigkeit für Anhänger (bei Pkw-Vignette) | Sondergenehmigungen für Schwertransporte |
| Informationsservice der ASFINAG | Individuelle Rechtsberatung |
| Faktor | Relevanz | Empfehlung |
|---|---|---|
| Reisehäufigkeit | Hoch | Bei mehr als 3 Fahrten/Jahr: Jahresvignette |
| Fahrzeugklasse | Hoch | Pkw, Motorrad oder Sonderfahrzeug prüfen |
| Reisezeitraum | Mittel | 10-Tages- oder 2-Monats-Vignette für Kurzreisen |
| Grenzübertritte | Mittel | Mautregelungen der Nachbarländer beachten |
| Fahrzeuggewicht | Hoch | Über 3,5 t: GO-Maut statt Vignette |
| Anhänger | Niedrig | Pkw-Vignette gilt auch für Anhänger |
| Kaufkanal | Niedrig | Online (e-Vignette) oder Tankstelle/Trafik |
| Vorauskauf | Mittel | e-Vignette bis 18 Tage im Voraus kaufbar |
| Fahrzeugwechsel | Mittel | Klebevignette: einmalige Übertragung möglich |
| Auslandsfahrzeug | Hoch | Ausländische Kennzeichen: e-Vignette empfohlen |